Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 65 Baugenehmigungsverfahren
Stand: 26.08.2026
Bei großen Sonderbauten nach § 50 Absatz 2 prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung
1. mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 des Baugesetzbuchs,
2. mit den Anforderungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften und
3. mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung nicht in einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen Zulassungsverfahren geprüft wird.
Die Anforderungen des baulichen Arbeitsschutzes werden nicht geprüft. § 68 bleibt unberührt.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 65 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 30.05.2025 – 25 L 1188/25
- VG Gelsenkirchen, 15.11.2021 – 6 K 5246/19
- VG Gelsenkirchen, 14.07.2026 – 6 K 4455/24Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Mietlager im unbeplanten Innenbereich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 16.04.2025 – 23 L 605/25
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2025 – 6 K 1211/22
- VG Köln, 26.08.2024 – 8 K 728/23Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 23.03.2023 – 8 K 6186/20
- VG Köln, 21.12.2021 – 8 K 2725/20
- VG Düsseldorf, 10.11.2021 – 25 L 1817/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 65 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.